Steuerstrafrecht

Im Steuerstrafrecht berate und vertrete ich Sie in folgenden Bereichen:

  • präventive Beratung bei der Gefahr von Steuer-, Bilanz-, und Wirtschaftsdelikten
  • präventive Beratung zur Vermeidung von Strafbarkeitsrisiken im Zusammenhang mit der strafbefreienden Selbstanzeige
  • Vertretung gegenüber der Steuerfahndung
  • Verständigung im Besteuerungsverfahren
  • Verständigung im Steuerstrafverfahren
  • Verteidigung vor allen Strafgerichten der Bundesrepublik Deutschland
  • Revisionen

Insbesondere bei Selbstanzeigen mit dem Ziel der Strafbefreiung arbeite ich mit Herrn Steuerberater Jürgen Härter, www.steuerberater-haerter.de zusammen.