Steuerstrafrecht
Im Steuerstrafrecht berate und vertrete ich Sie in folgenden Bereichen:
- präventive Beratung bei der Gefahr von Steuer-, Bilanz-, und Wirtschaftsdelikten
- präventive Beratung zur Vermeidung von Strafbarkeitsrisiken im Zusammenhang mit der strafbefreienden Selbstanzeige
- Vertretung gegenüber der Steuerfahndung
- Verständigung im Besteuerungsverfahren
- Verständigung im Steuerstrafverfahren
- Verteidigung vor allen Strafgerichten der Bundesrepublik Deutschland
- Revisionen
Insbesondere bei Selbstanzeigen mit dem Ziel der Strafbefreiung arbeite ich mit Herrn Steuerberater Jürgen Härter, www.steuerberater-haerter.de zusammen.